Die Kaufabwicklung / Zahlungsmodalitäten
Zahlungsmodalitäten beim Gebrauchtwagenverkauf
Bei jedem Verkauf stellt sich immer wieder aufs neue
die Frage, ob die Barzahlung durch den Käufer auch tatsächlich
erfolgt und ob Sie den Kfz-Brief ruhigen Gewissens aus der Hand geben können.
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten vor, die
Ihnen einen Überblick liefern, mit welcher Methode Sie auch sicher
an Ihr Geld kommen.
1. Zahlungsmodalität
Den Kfz-Brief können Sie unbesorgt aushändigen, wenn der Käufer
das Geld auf Ihr Konto überwiesen hat und das Geld auf dem Konto
eingegangen und verbucht ist. Mit Buchung auf dem Verkäuferkonto
ist ein Rückruf der Überweisung durch den Käufer nicht
mehr möglich.
2. Zahlungsmodalität
Der Käufer hat eine Überweisung bei seiner Bank aufgegeben,
aber das Geld ist noch nicht auf dem Verkäuferkonto gutgeschrieben.
Dann soll der Käufer eine unwiederrufliche Überweiungsbestätigung
seiner Bank mitbringen. Dieser Fall ist denkbar, wenn der Käufer
am Freitag die Überweisung aufgegeben hat und sein Fahrzeug am Samstag
schon beim Verkäufer abholen will.
Der Bestätigungstext, der von der ausstellenden Bank z.B. auf die
Kopie des Überweisungsauftrags vermerkt wird, muss folgende Elemente
enthalten: - Überweisungsbestätigung - Wunschgemäß
und unwiederruflich bestätigen wir die Durchführung des o.g.
Überweisungsauftrages über Euro (Betrag) - Ort, Datum, rechtsverbindliche
Unterschrift, Bankstempel.
Mit dieser Bestätigung darf die Bank eine Überweisungsrückruf
des Käufers nicht mehr akzeptieren und steht rechtsverbindlich für
die Bezahlung ein.
3. Zahlungsmodalität
Der Käufer bringt einen s.g. Bankscheck mit. Im Gegensatz zu einem
Verrechnungsscheck, der auf den Namen des Käufers gezogen wird, wird
der Bankscheck auf die ausstellende Bank gezogen, d.h. die jeweilige Bank
steht für die Einlösung des auf dem Scheck ausgewiesenen Betrages
gerade. Dieser Scheck muss im Unterschriftsfeld einen Stempel der ausstellenden
Bank und eine rechtsverbindliche Unterschrift ausweisen