Die Kaufabwicklung / Zahlungsmodalitäten

Zahlungsmodalitäten beim Gebrauchtwagenverkauf

Bei jedem Verkauf stellt sich immer wieder aufs neue die Frage, ob die Barzahlung durch den Käufer auch tatsächlich erfolgt und ob Sie den Kfz-Brief ruhigen Gewissens aus der Hand geben können. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten vor, die Ihnen einen Überblick liefern, mit welcher Methode Sie auch sicher an Ihr Geld kommen.

1. Zahlungsmodalität
Den Kfz-Brief können Sie unbesorgt aushändigen, wenn der Käufer das Geld auf Ihr Konto überwiesen hat und das Geld auf dem Konto eingegangen und verbucht ist. Mit Buchung auf dem Verkäuferkonto ist ein Rückruf der Überweisung durch den Käufer nicht mehr möglich.

2. Zahlungsmodalität
Der Käufer hat eine Überweisung bei seiner Bank aufgegeben, aber das Geld ist noch nicht auf dem Verkäuferkonto gutgeschrieben. Dann soll der Käufer eine unwiederrufliche Überweiungsbestätigung seiner Bank mitbringen. Dieser Fall ist denkbar, wenn der Käufer am Freitag die Überweisung aufgegeben hat und sein Fahrzeug am Samstag schon beim Verkäufer abholen will.
Der Bestätigungstext, der von der ausstellenden Bank z.B. auf die Kopie des Überweisungsauftrags vermerkt wird, muss folgende Elemente enthalten: - Überweisungsbestätigung - Wunschgemäß und unwiederruflich bestätigen wir die Durchführung des o.g. Überweisungsauftrages über Euro (Betrag) - Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Bankstempel.
Mit dieser Bestätigung darf die Bank eine Überweisungsrückruf des Käufers nicht mehr akzeptieren und steht rechtsverbindlich für die Bezahlung ein.

3. Zahlungsmodalität
Der Käufer bringt einen s.g. Bankscheck mit. Im Gegensatz zu einem Verrechnungsscheck, der auf den Namen des Käufers gezogen wird, wird der Bankscheck auf die ausstellende Bank gezogen, d.h. die jeweilige Bank steht für die Einlösung des auf dem Scheck ausgewiesenen Betrages gerade. Dieser Scheck muss im Unterschriftsfeld einen Stempel der ausstellenden Bank und eine rechtsverbindliche Unterschrift ausweisen

 
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